Schwangere mit iPad

Tipps

Mutterschutz, Karenz und Kinderbetreuungsgeld

Alles, was Recht ist

Um frisch gebackenen Eltern die erste Zeit mit dem Neuankömmling zu erleichtern und die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen hat der Gesetzgeber eine Reihe von Regeln festgelegt.  

Du bist schwanger und kannst es kaum erwarten der ganzen Welt davon zu erzählen?

Laut Gesetz musst du nun auch umgehend deinen Arbeitgeber informieren. Du hast aber keinerlei Sanktionen zu erwarten, wenn du es vorerst noch für dich behältst. Zu welchem Zeitpunkt du deinen Arbeitgeber darüber informierst, bleibt grundsätzlich dir überlassen. Eine möglichst frühzeitige Bekanntgabe macht insofern Sinn, als mit diesem Zeitpunkt die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten. Dieses gilt übrigens unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter der Dienstnehmerin, Einkommen, Familienstand oder Arbeitszeit.

Rundumschutz für Mutter und Kind

Sobald du deinen Dienstgeber über deine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hast, ist dieser verpflichtet, Meldung beim Arbeitsinspektorat zu machen. Dieses wird prüfen, ob die von dir ausgeführten Tätigkeiten für dich oder dein Baby gesundheitsgefährdend und somit verboten sind. Überstunden, Tätigkeiten mit Unfallgefahr, ausschließliches Stehen, das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind ab diesem Zeitpunkt verboten. 8 Wochen vor und nach dem Entbindungstermin darfst du laut Gesetz nicht arbeiten.

Während dieser Zeit erhältst du nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung das so genannte Wochengeld von deiner Krankenkasse, das in Tagessätzen berechnet wird und sich nach deinem letzten Verdienst richtet. Nach dem Mutterschutz haben Eltern Anspruch auf Karenzzeit und dazugehöriges Karenzgeld. Mittlerweile gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du diese Karenzzeit zwischen dir und deinem Partner aufteilen kannst. Sobald du das Kinderbetreuungsangebot in deiner Umgebung geprüft hast, vereinbare mit deinem Arbeitgeber, wie du dir den beruflichen Wiedereinstieg vorstellst – am besten schriftlich.

So meisterst du dein berufliches Comeback

Nach einer intensiven Familienzeit zieht es dich vermutlich irgendwann wieder zurück in den Beruf. Wenn du dich und das Baby gut auf den Wiedereinstieg vorbereitest, wirst du Familie und Job sicher bestens unter einen Hut bringen. Vielleicht gelingt es dir, beruflich am Ball zu bleiben und zum Beispiel beim Stillen hin und wieder einen Blick in Fachmagazine zu werfen. Viele Frauen erleben es als angenehm, wenn sie auch während der Babypause den Kontakt zu Ihren KollegInnen pflegen. Ausführliche Informationen rund um Beruf und Familie bietet die Arbeiterkammer.

Unser Tipp

Solange du stillst hast du laut Mutterschutzgesetz das Recht auf insgesamt eine Stunde oder zweimal eine halbe Stunde Stillzeit pro Tag.

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